Leistungen
Gebühren
Auch ich kann meinen Mandanten meine Beratungsleistungen nicht kostenlos anbieten - faire Preise aber sind für mich selbstverständlich. Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, finden Sie hier die aktuellen Preise für meine Dienstleistungen. Falls Ihnen doch noch etwas unklar sein sollte, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gerne.
Meine rechtliche Leistungen rechne ich im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, steuerliche Leistungen werden nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) abgerechnet. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei grundsätzlich neben Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit nach dem Streitwert der Angelegenheit. So ist gewährleistet, dass die Rechtsanwaltskosten in Relation zu der Wertigkeit der Angelegenheit für Sie bleiben. In bestimmten Angelegenheiten ermitteln sich die Rechtsanwaltskosten nach sog. Rahmengebühren.
In Ausnahmefällen vereinbare ich mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Gleichzeitig kann ich mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu meinem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst.
Im Falle eine Beratung, also die Erteilung eines anwaltlichen Rates, bei dem der Anwalt gegenüber dem Gegner oder dem Gericht nicht in Erscheinung tritt, biete ich Ihnen den Abschluss einer Gebührenvereinbarung an. Im Rahmen dieser Gebührenvereinbarung stelle ich Ihnen meine Beratungsleistungen mit einem Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19% in Rechnung.
Sind Sie Verbraucher, also eine natürliche Person, die keiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit nachgeht, beschränken sich die Beratungskosten auf 250,00 EUR zzgl. USt., im Falle einer Erstberatung sogar auf 190,00 EUR zzgl. Ust.
Auf Wunsch erstelle ich selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühe ich mich für Sie um die Deckungszusage und rechne dann bei Ihrer Versicherung ab.
Sofern persönliche Voraussetzungen vorliegen, beantrage ich für Sie gegen Erstattung der einmaligen Pauschale von 10,00 Euro eine Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe.
Bitte kontaktieren Sie mich für weitere Informationen.